Nach der neuen Sächsische Corona Schutzverordnung ab 16.12.2020 konsolidierte Fassung  vom 15.12.2020, dürfen selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau – und Floristikbetriebe öffnen

Bitte die  Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes auf Seite 4 beachten!

Die zuständigen kommunalen Behörden können abhänig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.

Am 10.12.2020 traf sich der Vorstand des FDF LV Sachsen e.V. zu seiner 168. Vorstandssitzung. Auf Grund der Kontaktbeschränkungen fand das Treffen als Video Chat statt.

Auf der Tagesordnung standen die zahlreichen Bemühungen um den Erhalt des Berufsschulstandortes für unsere Branche in Chemnitz. Als I-Punkt der vielen Aktivitäten kann der Brief an die Fraktionen im Landtag und an Politiker auf Kommunaler- und Kreisebene gesehen werden. Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier.  Wir hoffen sehr, dass unsere Argumente an den verantwortlichen Stellen Gehör finden.

Weiterhin beschäftigt uns der kommende Lockdown für unsere Geschäfte. Um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten, legte Präsidentin Sylke Nagel bei der IHK unsere Situation dar. In einem Schreiben macht sie auf die Problematik einer kompletten Schließung der Geschäfte mit Nachdruck aufmerksam.