FFP2 Maskenpflicht für Beschäftigte ab 28.12.2021
In den FAQ der Sächsischen Landesregierung zur Sächsischen – Corona- Notfallverordnung können wir lesen:
Dementsprechend gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese weniger als 75 Minuten der Maskenpflicht unterliegen oder wenn sie bei längerer Tragezeit nach 75 Minuten eine 30minütige Pause einlegen können.
Sofern die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske aus tatsächlichen oder organisatorischen Gründen nicht eingehalten werden können, besteht zumindest eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Hier noch einmal der Link zur Seite https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%7D#collapse-content-11799