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Sächsische Corona Schutzverordnung ab 16.12.2020

Nach der neuen Sächsische Corona Schutzverordnung ab 16.12.2020 konsolidierte Fassung  vom 15.12.2020, dürfen selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbau – und Floristikbetriebe öffnen

Bitte die  Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes auf Seite 4 beachten!

Die zuständigen kommunalen Behörden können abhänig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.